Für Aufmaß, Lieferung und Montage von Fenstern, Türen, Rollläden und Sonnenschutz sowie für Wartungs- und Reparaturarbeiten durch Tormek Fenster- & Montageservice.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Tormek Fenster- & Montageservice, Inhaber Fabian Tormek, Rheiner Straße 44, 48282 Emsdetten (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Lieferung und Montage von Fenstern, Außen- und Innentüren, Rollläden und Sonnenschutz sowie über Wartungs-, Reparatur- und Glasarbeiten.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
(2) Angebote des Auftragnehmers erfolgen nach Aufmaß oder auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Maße und Ausführungswünsche. Sofern nicht anders angegeben, ist ein Angebot 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich, per E-Mail oder durch unterzeichneten Auftrag annimmt und der Auftragnehmer die Annahme bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(4) Maßangaben, technische Zeichnungen, Muster und Farbdarstellungen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, annähernd. Geringfügige, fertigungs- oder materialbedingte Abweichungen in Farbton, Maserung und Oberfläche bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
(1) Maßgeblich für die Fertigung sind die vom Auftragnehmer beim Aufmaß ermittelten Maße. Erfolgt die Bestellung ausdrücklich nach Kundenmaß, trägt der Kunde das Risiko einer fehlerhaften Maßangabe.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die Montagestelle zum vereinbarten Termin frei zugänglich, geräumt und bezugsfertig ist. Mauerwerk, Laibungen und Anschlüsse müssen den Einbau ohne vorbereitende Bau- oder Stemmarbeiten erlauben, soweit solche Arbeiten nicht ausdrücklich beauftragt sind.
(3) Strom- und Wasseranschluss am Montageort sowie eine geeignete Abstell- und Anfahrmöglichkeit für das Montagefahrzeug stellt der Kunde unentgeltlich zur Verfügung. Etwaige Park- oder Halteverbotsgenehmigungen sind vom Kunden zu veranlassen, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Vorhandene Leitungen (Elektro, Wasser, Gas) in Bereichen, in denen gebohrt, gestemmt oder befestigt wird, sind dem Auftragnehmer vor Montagebeginn anzuzeigen. Für nicht angezeigte, verdeckte Leitungen haftet der Auftragnehmer nicht.
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; die Preise enthalten daher keine Umsatzsteuer und es erfolgt kein gesonderter Umsatzsteuerausweis.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise: 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung als Grundlage für Materialbestellung und Fertigung, der Restbetrag ist nach Abnahme der Montage fällig.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(4) Sonderanfertigungen nach Kundenmaß sowie Sonderfarben und individuell konfigurierte Elemente sind nicht lagerfähig; bei diesen kann eine höhere Anzahlung verlangt werden.
(1) Liefer- und Montagetermine sind verbindlich nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen sind genannte Termine voraussichtliche Angaben.
(2) Die Lieferzeit für Fenster und Türen richtet sich nach den Fertigungszeiten der Hersteller. Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere verspätete Herstellerlieferung), verlängern die Frist angemessen.
(3) Höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, die eine fachgerechte Montage unmöglich machen, Streik, behördliche Maßnahmen sowie Lieferengpässe befreien den Auftragnehmer für ihre Dauer von der Einhaltung des Termins. Ein vereinbarter Termin verschiebt sich entsprechend.
(4) Teillieferungen und Teilmontagen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind, etwa wenn einzelne Elemente erst später vom Hersteller eintreffen.
(5) Kann ein vereinbarter Montagetermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden (z. B. Baustelle nicht zugänglich, Vorarbeiten nicht abgeschlossen), kann der Auftragnehmer die nachweislich entstandenen Mehraufwendungen für vergebliche Anfahrt und Bereitstellung in Rechnung stellen.
(6) Die Entsorgung ausgebauter Altfenster, Alttüren und des Verpackungsmaterials erfolgt durch den Auftragnehmer, sofern dies im Angebot enthalten ist; andernfalls verbleibt das Material beim Kunden.
(1) Nach Abschluss der Montage erfolgt eine gemeinsame Begehung. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Festgestellte Mängel werden im Abnahmeprotokoll erfasst und vom Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist beseitigt.
(3) Nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch, ohne die Abnahme zu erklären, gilt die Leistung nach Ablauf von zwölf Werktagen ab Ingebrauchnahme als abgenommen.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauleistungen, zu denen die fest mit dem Gebäude verbundene Fenster- und Türmontage gehört, fünf Jahre ab Abnahme.
(2) Bei einem Mangel ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, das heißt nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung.
(3) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden durch natürliche Abnutzung, durch unsachgemäße Bedienung oder Pflege, durch nachträgliche Eingriffe Dritter an den montierten Elementen, durch fehlende Wartung beweglicher Beschlag- und Antriebsteile sowie durch Beschädigung des Mauerwerks oder der Bausubstanz nach der Montage.
(4) Kondenswasserbildung an der raumseitigen Glasoberfläche ist ein bauphysikalisch bedingtes Phänomen, das maßgeblich von Raumklima und Lüftungsverhalten abhängt, und stellt keinen Mangel der Verglasung dar. Hinweise zum richtigen Lüften werden bei Übergabe erläutert.
(5) Bewegliche Teile wie Beschläge, Dichtungen, Rollladengurte und Motorantriebe unterliegen einem natürlichen Verschleiß und sind regelmäßig zu warten.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die gelieferten Elemente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind. Bei fest verbauten Elementen tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts die Sicherung der offenen Forderung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(1) Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Ausübung: Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tormek Fenster- & Montageservice, Fabian Tormek, Rheiner Straße 44, 48282 Emsdetten, Telefon +49 1588 8639213, E-Mail über das Kontaktformular bzw. die im Impressum genannte Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(3) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
(4) Vorzeitiger Beginn der Leistung: Verlangen Sie ausdrücklich, dass mit der Montage oder Reparatur bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, so haben Sie uns im Falle des Widerrufs einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
(5) Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft insbesondere maßgefertigte Fenster, Türen und Sonnenschutzelemente. Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Auftragnehmer die Leistung auf Ihr ausdrückliches Verlangen vollständig erbracht hat und Sie vor Beginn der Ausführung bestätigt haben, dass Sie von Ihrem Widerrufsrecht Kenntnis hatten.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Emsdetten.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Januar 2026